Neues Grundsatzurteil zur Cookie Nutzung

Das müssen Sie beachten.

 ·  von Robert Zeidler

Nach dem Grundsatzurteil des EuGH vom 01.10.2019 (Az. C-673/17) unterliegen alle technisch nicht notwendigen Cookies einer Einwilligungspflicht (Opt-In).

Es ist also nicht mehr zulässig, ohne eine direkte Zustimmung des Besuchers Cookies (wie z.B. Google Analytics, Retaergeting, Facebook und Co.) zu verwenden. Websietenbetreiber müssen die Cookie Einstellungen umgehend ändern. Es gibt keine Übergangsfrist.

Für Wordpress empfehlen wir den Einsatz des Borlabs Plugins:
Borlabs Cookie Plugin (Partnerlink)

Ab Shopware 5.5 können Sie die Einstellung selbst vornehmen (ohne zusätzliches Plugin):
https://docs.shopware.com/de/shopware-5-de/einstellungen/datenschutz

Partnerinfo der IT-Recht-Kanzlei:
Im Verlauf des Oktobers will die IT-Recht Kanzlei ein Programm namens "Cookie-Consent-Tool" veröffentlichen womit es bequem und schnell Möglich ist DSGVO-konforme Einwilligungen für Cookie-basierte Verarbeitung personenbezogener Daten einzuholen. Das Ganze ist kostenlos für die Mandanten der IT-Recht Kanzlei.

Mit unserer Partnerschaft profitieren Sie von 25 % Rabatt auf AGB-Sicherheitspakete für Online-Händler. Geben Sie hierfür bei Ihrer Bestellung den Rabattcode hw15 im Feld Sonstiges/Anmerkung bei der IT-Recht-Kanzlei ein!

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