Neues Grundsatzurteil zur Cookie Nutzung
Das müssen Sie beachten.
· von Robert Zeidler
Nach dem Grundsatzurteil des EuGH vom 01.10.2019 (Az. C-673/17) unterliegen alle technisch nicht notwendigen Cookies einer Einwilligungspflicht (Opt-In).
Es ist also nicht mehr zulässig, ohne eine direkte Zustimmung des Besuchers Cookies (wie z.B. Google Analytics, Retaergeting, Facebook und Co.) zu verwenden. Websietenbetreiber müssen die Cookie Einstellungen umgehend ändern. Es gibt keine Übergangsfrist.

Für Wordpress empfehlen wir den Einsatz des Borlabs Plugins:
Borlabs Cookie Plugin (Partnerlink)
Ab Shopware 5.5 können Sie die Einstellung selbst vornehmen (ohne zusätzliches Plugin):
https://docs.shopware.com/de/shopware-5-de/einstellungen/datenschutz
Partnerinfo der IT-Recht-Kanzlei:
Im Verlauf des Oktobers will die IT-Recht Kanzlei ein Programm namens "Cookie-Consent-Tool" veröffentlichen womit es bequem und schnell Möglich ist DSGVO-konforme Einwilligungen für Cookie-basierte Verarbeitung personenbezogener Daten einzuholen. Das Ganze ist kostenlos für die Mandanten der IT-Recht Kanzlei.
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